Unsere Welt ist die der Sehenden. Mehr als 80% aller Wahrnehmungen nehmen wir mit den Augen auf und vernachlässigen dabei in aller Regel unsere übrigen Sinne. Durch gezielte  Schulungen lernen Blinde und Sehbehinderte den Tastsinn, die Ohren und den Geruchssinn für die Orientierung im Alltag zu nutzen.

Oft  erhalten Sie erste Vorschläge für eine Rehabilitation bei einer stationären Behandlung in einer Klinik vom behandelnden Ärzteteam. Auch Ihr Augenarzt wird Sie über die Möglichkeiten und Vorteile individueller Rehabilitationsmaßnahmen beraten.

Zusätzlich  können Sie in unserer Beratungsstelle mit Betroffenen über deren Erfahrungen mit REHA- Maßnahmen ausführlich diskutieren. Die Lektüre der „SICHTWEISEN“, ehemals GEGENWART, dem Magazin des DBSV liefert Ihnen aktuelle Informationen zum Thema REHA.

Einen umfassenden Katalog an Rehabilitationsmaßnahmen bieten den von Sehproblemen betroffenen Kindern und Menschen, die aus dem Berufsleben gerissen wurden, die Berufsförderungswerke. Die modular aufgebauten Dienstleistungen werden bei Ihrem Rehabilitationsträger beantragt. Dazu haben Sie bereits die Vorgehensweise auf den Seiten Kompass durch die Ämter und Hilfe beim Ausfüllen von Formularen gelernt.

Beginnend mit einem Grundlehrgang zur Ermittelung ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit mit einer umfassenden Sehprüfung, ersten Stunden zum Erlernen der Blindenschrift (Brailleschrift), Hilfsmittelerprobungen, gezielte Arbeitserprobung bis hin zur Umschulung ist das Angebot der Berufsförderungswerke äußerst vielfältig.

Bei Ihrem Besuch des Infotages führten Sie ein ausführliches Gespräch mit einem der Rehabilitationslehrer/ -innen für Orientierung und Mobilität oder erhielten Hinweise in unserer Beratungsstelle.
Die Schwierigkeiten für uns Blinde oder Sehbehinderte beginnen oft schon in der Wohnung. Spätestens beim Verlassen unserer gewohnten Umgebung und mit der Teilnahme am Straßenverkehr werden die Probleme so groß, dass wir die Unterstützung von sehenden Menschen  benötigen.

Eine Schulung in Orientierung & Mobilität ermöglicht uns Blinden und Sehbehinderten die Rückkehr zur Selbstständigkeit im häuslichen Bereich sowie auf der Straße und entlastet alle helfenden Familienengehörige und Freunde.

Zunächst müssen die einfachsten Handgriffe wie z.B.:

• eine Tasse Kaffee eingießen
• telefonieren
• mit Bargeld zahlen
• eine Unterschrift leisten
• das passende Hemd zum Anzug aussuchen
• einen Knopf annähen
• den Fußboden reinigen

erlernt und immer wieder geübt werden.

Auf diesem Weg trainiert uns geduldig und professionell unser Lehrer oder Lehrerin für lebenspraktische Fähigkeiten (LPF).
Genießen Sie das Hochgefühl, wenn Sie das erste Mal mit Hilfe eines Farberkennungsgerätes Ihre Strümpfe nach der Wäsche sortieren konnten, einen leckeren Kuchen gebacken oder eine kleine Reparatur im Haushalt eigenständig durchgeführt haben.

Es geht doch viel mehr als man denkt!
Werden Sie wieder selbstständig und unabhängig durch eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)

Wer trägt die Kosten für LPF?
Je nach individueller Situation sind der Sozialhilfeträger, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung zuständig.

Die Rückkehr zur Selbstständigkeit im häuslichen Bereich und im Straßenverkehr ermöglicht eine Schulung in Orientierung % Mobilität (O%M)

Dort lernen wir blinden und sehbehinderten Menschen den Gebrauch des weißen Langstockes zur Orientierung sowohl im häuslichen Bereich wie auch im Straßenverkehr.

Wer trägt die Kosten für O&M?
Die Teilnehmer brauchen eine Verordnung vom  Augenarzt, in der die Notwendigkeit der Schulung in Orientierung & Mobilität  bescheinigt wird.
Die Kosten werden nach Beantragung und Genehmigung von den gesetzlichen und abhängig von der Vertragsgestaltung von vielen privaten Krankenkassen übernommen.
Je nach individueller Situation können auch andere Kostenträger zuständig sein.
In Frage kommen die Sozialhilfeträger, die Rententräger, die Agentur für Arbeit und die Berufsgenossenschaften.
In Härtefällen trägt die Kosten für Bürger in Thüringen die Thüringer Stiftung für Blinde und Sehbehinderte Menschen.
www.sbs-thueringen.de


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