Ein wertvoller Begleiter auf allen Wegen
Blindenführhunde vollbringen außerordentliche Leistungen, zu denen nur ausgeglichene, lernfreudige und gutmütige Hunde fähig sind.
Dies bedarf einer gründlichen Ausbildung und Einarbeitung des Tieres.
Erst dann geben sie blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Eigenständigkeit, bringen sie sicher an jedes gewünschte Ziel und sind ihnen ein guter Freund.
Die vierbeinigen Begleiter umgehen Hindernisse, zeigen einmündende Straßen an und erleichtern die oft gefährliche Straßenüberquerung.
Sie suchen auf entsprechende Befehle verschiedenste Objekte wie Fußgängerüberwege, Treppen und Türen, führen zu häufig angelaufenen Orten und vieles mehr.
Der Blindenführhund begleitet seine Besitzer überall hin. Ob beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, im Krankenhaus, in öffentlichen Gebäuden, auf Reisen oder bei kulturellen Veranstaltungen, immer sind die Leistungen eines Führhundes nötig. Deshalb haben Führhunde überall Zutritt.
Als Ausgleich für die anspruchsvolle Arbeit, die der Führhund verrichtet, darf er auf kommunalen Flächen frei laufen, selbst wenn das anderen Hunden ausdrücklich untersagt ist.
Im Dienst ist der Blindenführhund an seinem weißen Führgeschirr zu erkennen. Dessen Bügel ermöglicht es seinem Besitzer, alle Bewegungen des Tieres zu bemerken und jeden Richtungswechsel sicher mitzumachen. Unangeleint trägt der Führhund eine sogenannte Kenndecke mit Blindenführhund- Abzeichen. Dann hat er Freizeit und kann auch mit anderen Hunden spielen.